Jahresabschluss
Gem. §§ 140, 141 der Abgabenordnung besteht für gewerbliche Unternehmer, sowie Land- und Forstwirte, die bestimmte Grenzen überschreiten die Pflicht zur Buchführung. Wir übernehmen für Sie die Erstellung der laufenden Buchführung und die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen.
Auch werden wir laufend die betriebswirtschaftlichen Auswertungen – sprich Ihr Ergebnis – im Auge behalten, sodass Sie immer einen Überblick über Ihre wirtschaftliche Situation haben.
Für Ihren Jahresabschluss bieten wir folgende Arbeiten an:
Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen gem. §4Abs.3 EStG
Jahresabschlüsse nach deutschem Steuer- und Handelsrecht
Jahresabschlüsse aus Fremdbuchhaltungen
Plausibilitätsprüfung
Veröffentlichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften im elektronischen Bundesanzeiger
Eröffnungs- und Schlussbilanzen